Kinder im Netz
Der Kinderschutzbund setzt sich für die Umsetzung der Kinderrechte im Netz und einen starken Kinder- und Jugendmedienschutz ein.
Kinderrechte in der digitalen Welt
Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in fast allen Ländern der Welt. Sie wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, seit 1992 gilt sie auch in Deutschland. Kinder haben zum Beispiel das Recht auf Schutz vor Gewalt – auch im Netz. Doch wie wird dieses Recht am besten umgesetzt? Hier hilft den Staaten ein Blick in die Allgemeinen Bemerkungen (engl. general comments) weiter. Sie helfen, die Kinderrechtskonvention richtig zu interpretieren. Im März 2021 wurde die Allgemeine Bemerkung über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld von den Vereinten Nationen veröffentlicht. Sie erläutert, wie die UN-Kinderrechtskonvention in der digitalen Welt umzusetzen ist.
Wir begrüßen die Verabschiedung der Allgemeinen Bemerkung, da sie ein wichtiger Schritt ist hin zu einer umfassenden und wirksamen Umsetzung der Kinderrechtskonvention im digitalen Umfeld. Der Kinderschutzbund setzt sich dafür ein, dass konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte in der digitalen Welt ergriffen werden.
Ansprechpartnerin
Kinder- und Jugendmedienschutz
Wir setzen uns für einen effektiven und zeitgemäßen Jugendmedienschutz ein. Das Jugendschutzgesetz und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind die zentralen rechtlichen Säulen des Jugendmedienschutzes in Deutschland. Gleichzeitig stehen Bildungsinstitutionen und Erziehungsverantwortliche in geteilter Verantwortung, Kinder und Jugendliche bei ihrer Mediennutzung zu begleiten und zu befähigen, sich souverän und selbstbestimmt in der digitalen Welt zu bewegen. Anbietern kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es um technischen Jugendmedienschutz geht. Der Kinderschutzbund setzt sich auf all diesen Ebenen für effektive Maßnahmen ein, die Kinder in angemessener Weise vor medienbezogenen Risiken schützen.
Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Netz
Der digitale Raum ist Teil des Alltags von Kindern und Jugendlichen, er bietet jedoch nicht nur Möglichkeiten für Unterhaltung, Kommunikation und Bildung, sondern birgt auch zahlreiche Gefahren und Risiken. Zu diesen zählen u.a. Formen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder im Netz. Zum einen nehmen die Zahlen des Materials der Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie die Verbreitung dieses Materials stetig zu. Zum anderen sind Kinder und Jugendliche unterschiedlichen Phänomenen digitaler Gewalt ausgesetzt, wie z.B. sexuelle Belästigung, Hate Speech, Cybergrooming, Sextortion, Cybermobbing, oder Cyberstalking.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt, das gilt auch im digitalen Raum. Daher braucht es dringend Maßnahmen und Strukturen, die Kinder und Jugendliche schützen, den digitalen Raum sicher und altersgerecht für sie gestalten und sie darin befähigen, sich dort sicher, kompetent und selbstbestimmt zu bewegen. Der Kinderschutzbund setzt sich im Austausch mit einer Vielzahl an beteiligten Akteur*innen für effektive Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Netz ein.
Sexualisierte Gewalt im Netz: Cybergrooming
Gewalt passiert jeden Tag. Psychische und sexualisierte Gewalt haben zunehmend auch eine digitale Komponente. Dabei gibt es verschiedene Formen digitaler Gewalt. Eine dieser Formen ist das Cybergrooming, also das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen, um sexuellen Kontakt anzubahnen. Dabei bauen Täter*innen Vertrauen zu den betroffenen Kindern und Jugendlichen auf, indem sie sich als gleichaltrig ausgeben, an ihre Interessen und Bedürfnisse anknüpfen oder Gemeinsamkeiten herstellen. Ziel der Täter*innen ist, die Betroffenen zu sexuellen Handlungen vor der Kamera zu überreden und oft sogar sexualisierte Gewalt bei einem realen Treffen vorzubereiten.
Cybergrooming ist eine Form der sexualisierten Gewalt und in Deutschland strafbar.
Auf Klicksafe wird näher spezifiziert: „Aus strafrechtlicher Perspektive bezeichnet der Begriff Cybergrooming das gezielte Einwirken auf Kinder (Personen unter 14 Jahren) über das Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Das ist eine Form des sexuellen Missbrauchs und in Deutschland strafbar (§§ 176a und 176b StGB). Cybergrooming kann zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bzw. von sechs Monaten bis zu zehn Jahren führen.“
Wo findet Cybergrooming statt?
Cybergrooming kann überall dort stattfinden, wo es Kommunikationsmöglichkeiten gibt und sich Kinder und Jugendliche aufhalten. Dazu gehören soziale Netzwerke wie TikTok, Instagram, Snapchat oder Facebook, Online-Spiele wie Minecraft oder Fortnite, Chatrooms wie Knuddels sowie Messaging-Apps wie WhatsApp.
Cybergrooming nimmt zu.
Cybergrooming stellt somit ein großes Problem für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz dar, das laut einer aktuellen Studie von November 2022 der Landesanstalt für Medien NRW zudem stetig zunimmt. Im Vergleich zum Vorjahr haben die Zahlen zugenommen, besonders unter den 8- bis 12-Jährigen. Dabei geben Jungen und Mädchen gleichermaßen an, betroffen zu sein. Und auch über alle Schulformen hinweg kommt Cybergrooming vor.
Gemeinsam gegen Cybergrooming!
Zu den zentralen Herausforderungen bei der Bekämpfung von Cybergrooming zählen die Anonymität im Internet, die dadurch schwierige Strafverfolgung, der einfacher Zugang zu Kindern und Jugendlichen auf Online-Plattformen, ein fehlendes Bewusstsein für die Gefahren sowie auch die Scham der Betroffenen. Um dieses Problem zu bekämpfen, ist es wichtig, dass Kinder, Jugendliche, Eltern/Erziehungsberechtigte und Lehrer*innen über die Gefahren von und den Schutz vor Cyber-Grooming aufgeklärt werden.
Weiterführende Informationen für Eltern und andere Erziehungsberechtigte bietet das Internet-ABC: „Sexuelle Belästigung im Internet: Schutz für Kinder im Grundschulalter“. Auch speziell für Lehrkräfte bietet es Informationen sowie Materialien für die Elternarbeit: „Cybergrooming: Wie Lehrkräfte Kinder vor digitalen Übergriffen schützen können“. Zudem empfehlen wir unseren eigens für pädagogische Fachkräfte erstellten Erklärfilm „Gemeinsam gegen Cybergrooming I Erklärfilm für pädagogische Fachkräfte“.
Betroffene finden Hilfe und Unterstützung bei Beratungsstellen.
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Berlin, 20.09.2024. Anlässlich des heutigen Weltkindertags stellt der Kinderschutzbund seine neue Kampagne „Wen kümmert’s“ vor. Mit drei Motiven macht der …
Statement
Statement zur “Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet“
12. 02. 2024
Berlin, 20.09.2022. Text Der Kinderschutzbund Bundesverband setzt sich für Kinderrechte auch im digitalen Raum ein und beschäftigt sich daher intensiv …
Pressemitteilung
Safer Internet Day: Kinderschutzbund klärt über Cybergrooming auf
06. 02. 2024
Berlin, 06.02.2024. Anlässlich des heutigen Safer Internet Days macht der Kinderschutzbund auf die Gefahren von Cybergrooming aufmerksam. Gemeinsam mit dem …