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Statement zur “Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet“

Berlin, 20.09.2022. Text

Der Kinderschutzbund Bundesverband setzt sich für Kinderrechte auch im digitalen Raum ein und beschäftigt sich daher  intensiv mit dem EU-Verordnungsentwurf zwecks der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet. In diesem Rahmen veröffentlicht er ein Statement bzgl. der Ausnahmerichtlinie (2002/58/EG).

Der Kinderschutzbund Bundesverband begrüßt grundsätzlich, dass die EU-Kommission den Verhandlungen über den umstrittenen Entwurf der EU-Verordnung durch die vorübergehende Verlängerung der Ausnahmerichtlinie (2002/58/EG) mehr Zeit einräumt, um einen geeigneten Kompromiss, der den bestmöglichen Kinderschutz im digitalen Raum ermöglicht, zu finden, ohne dabei grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf vertrauliche, verschlüsselte Kommunikation zu missachten.

Das Statement können Sie hier als PDF herunterladen.