Statement zur “Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet“
Der Kinderschutzbund Bundesverband setzt sich für Kinderrechte auch im digitalen Raum ein und beschäftigt sich daher intensiv mit dem EU-Verordnungsentwurf zwecks der Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im Internet. In diesem Rahmen veröffentlicht er ein Statement bzgl. der Ausnahmerichtlinie (2002/58/EG).
Der Kinderschutzbund Bundesverband begrüßt grundsätzlich, dass die EU-Kommission den Verhandlungen über den umstrittenen Entwurf der EU-Verordnung durch die vorübergehende Verlängerung der Ausnahmerichtlinie (2002/58/EG) mehr Zeit einräumt, um einen geeigneten Kompromiss, der den bestmöglichen Kinderschutz im digitalen Raum ermöglicht, zu finden, ohne dabei grundlegende Menschenrechte wie das Recht auf vertrauliche, verschlüsselte Kommunikation zu missachten.