Der Kinderschutzbund setzt sich für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen in Deutschland ein und unterstützt Familien durch vielfältige Angebote vor Ort. Möglich ist die Arbeit des Kinderschutzbundes dank der Unterstützung zahlreicher Menschen.
Als Spender*in können Sie sicher sein, dass wir Ihre Spende absolut seriös und ausschließlich für unsere satzungsgemäße Arbeit und damit zum Wohl der Kinder einsetzen.
Der Umgang mit den erhaltenen Spenden wird von mehreren unabhängigen Institutionen geprüft.
Auf der jährlich stattfindenden Bundesmitgliederversammlung stimmen die Landes- und Ortsverbände des Kinderschutzbundes über den Haushaltsjahresabschluss des Bundesverbandes ab und erteilen dem Bundesvorstand Entlastung für seine Arbeit.
In regelmäßigen Abständen wird der Kinderschutzbund Bundesverband zudem von der zuständigen Landesversicherungsanstalt, dem Bundesverwaltungsamt und der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Alle Prüfungen haben keine Beanstandungen ergeben.
Selbstverständlich prüfen auch intern unabhängige, gewählte Kassenprüferinnen die ordnungsgemäße Mittelverwendung des Kinderschutzbund Bundesverbandes.
Transparenz ist uns sehr wichtig!
Der Kinderschutzbund Bundesverband ist Erstunterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International. Mit der Unterzeichnung hat er sich zur Veröffentlichung von 10 Transparenzinformationen verpflichtet. Denn wer für das Gemeinwohl tätig ist, sollte der Gemeinschaft auch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträgerinnen sind.
Spendenbescheinigung
Jede Spende an den Kinderschutzbund können Sie steuerlich absetzen. Eine Spendenbescheinigung (auch “Zuwendungsbestätigung” genannt) benötigen Sie für Ihre Steuererklärung nur für eine Spende über 300 Euro. In diesem Fall schicken wir Ihnen die Bescheinigung automatisch per Post zu.
Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung aber bereits ab einer Spendenhöhe von 200 Euro.
Vereinfachter Spendennachweis ohne Spendenbescheinigung
Spenden bis zu 300 Euro können ohne Spendenbescheinigung beim Finanzamt eingereicht werden. Für diesen vereinfachten Spendennachweis ist neben einer Kopie des Bankauszuges, auf dem die Spendenabbuchung erfolgt ist, zusätzlich der Freistellungstext des Kinderschutzbund Bundesverbandes vorzulegen (vgl. § 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV).
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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Ihr Vermächtnis für Kinder
Mit einem Testament zugunsten des Kinderschutzbundes können Sie unsere Arbeit nachhaltig unterstützen. Wir setzen Ihr Erbe sorgsam, seriös und zuverlässig für unsere Kinderschutzarbeit vor Ort ein. Sie können aber auch einzelne Projekte, die Ihnen besonders am Herzen liegen, wählen. Seien Sie sicher: Hier versickert nichts – das Geld kommt dort an, wo Sie es einsetzen wollen.
Weil Vererben eine sensible Angelegenheit ist, sollten wir darüber persönlich sprechen, selbstverständlich vertraulich und diskret. Wir informieren und beraten Sie gern über diese Möglichkeiten. Ansprechpartnerin ist Astrid Schlüter (Mail: schlueter@kinderschutzbund.de/ Tel.: 030 214 809-30)
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