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Asylkompromiss der Bundesregierung

Vergangene Woche haben sich die EU-Innenminister*innen auf eine Reform der Asylverfahren an den EU-Außengrenzen geeinigt. Zum Hintergrund: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/eu-asylreform-innenminister-einigung-100.html

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind von den Verfahren an den Außengrenzen ausgenommen. Kinder und Jugendliche, die von ihren Eltern begleitet werden, allerdings nicht. Die Bundesregierung konnte sich auf EU-Ebene nicht durchsetzen, Kinder und Jugendliche generell von diesen Verfahren auszunehmen.

Unsere Haltung zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen:

Kinder, Jugendliche und ihre Familien sind besonders schutzbedürftig. Darauf legt unser Grundgesetz besonderen Wert. Unabhängig davon, wie man zu einer Praxis von Asylverfahren an den EU-Außengrenzen steht, ist klar, dass Kinder und Jugendliche von solchen Verfahren ausgenommen werden müssen. Sie haben ein Recht auf Bildung, also auf den Schulbesuch. Sie müssen in geeigneter Weise Wohnraum erhalten. Sie benötigen mit dem Hintergrund der Fluchterfahrung besondere Aufmerksamkeit durch Kinderärzt*innen, durch Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innenn und durch Sozialarbeiter*innen. Das alles kann nicht in Massenunterkünften an den EU-Außengrenzen gewährleistet werden. Der Kompromiss der EU-Innenministerinnen wird im nächsten Schritt im EU-Parlament beraten. Im Sinne von Kindern und Jugendlichen drängen wir weiterhin darauf, sie von Verfahren an den Außengrenzen auszunehmen.