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Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Kindergrundsicherung

Der Kinderschutzbund bedankt sich für die Option zur Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung (Ref-E). Der Kinderschutzbund setzt sich seit Jahrzehnten in seiner Arbeit, sowohl in seinen Einrichtungen und Diensten vor Ort als auch in der politischen Interessenvertretung, im Kampf gegen Kinderarmut und für eine Reform der bestehenden monetären Leistungssysteme für Kinder ein. Denn im Kinderschutzbund verstehen wir unter Schutz für Kinder und Jugendliche auch den Schutz vor einem Aufwachsen in Armut.


Kinderarmut in Deutschland bedeutet für die betroffenen Kinder sowohl mangelnde Teilhabe als auch Stigmatisierung und zumeist auch ein Leben in Armut im Erwachsenenalter. Dabei erkennen wir Armut als systemisches Problem an und gehen nicht vom Verschulden Betroffener aus. Zudem sind wir geleitet von der Überzeugung, dass die überwältigende Mehrheit der Eltern, egal aus welcher Einkommensschicht, in aller Regel das Beste für ihre Kinder wollen. Dass die staatliche Unterstützung auch bei den Kindern ankommt, ist kein Wunschdenken, sondern inzwischen umfassend empirisch belegt und wird uns auch aus unserer Praxis immer wieder gespiegelt. Dabei ist dem Kinderschutzbund klar, dass es neben besseren monetären Leistungen immer auch Verbesserungen in der sozialen Infrastruktur braucht, um Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen. Beides kann aber nur Hand in Hand funktionieren und darf deswegen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Kindergrundsicherung verstehen wir als eine vollumfassende Reform des monetären Leistungssystems.


Der Kinderschutzbund war 2009 Mitbegründer des Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG, das inzwischen aus 20 Verbänden und 13 unterstützenden Wissenschaftler*innen besteht und sich für eine echte und armutsverhindernde Kindergrundsicherung einsetzt. Der Kinderschutzbund koordiniert dieses Bündnis seit vielen Jahren und bringt sich seit jeher sehr aktiv in die Diskussionen um eine Kindergrundsicherung ein. Er hat das Vorhaben der Koalition, eine Kindergrundsicherung einzuführen, ausdrücklich begrüßt, weil die aktuellen Leistungssysteme der Familienförderung unzureichend sind. Doch das im Referentenentwurf präsentierte Ergebnis ist ernüchternd.


In der vorliegenden Stellungnahme wird zunächst eine allgemeine Wertung erfolgen. Im zweiten Teil werden die einzelnen Normen des Referentenentwurfs in der Fassung vom 30.08.2023 fachlich im Detail bewertet.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier zum Download.