Positionspapier zum Digital Services Act: Jugendmedienschutz muss Teil der Zielbestimmung werden
Der Kinderschutzbund begrüßt, dass sich die EU mit der geplanten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG (engl. Digital Services Act, im Folgenden kurz: DSA) der Regulierung digitaler Dienste annimmt.
Der Kinderschutzbund möchte darauf hinweisen, dass bei der Verhandlung des DSA die Grundrechte-Charta der Europäischen Union, insbesondere Art. 24 Absatz 2 zum Kindeswohlvorrang, sowie Kinderrechte in der digitalen Welt (anhand der UN-Kinderrechtskonvention sowie General Comment Nr. 25) Berücksichtigung finden müssen. Wir fordern daher, dass der Jugendmedienschutz ausdrücklich als Zielbestimmung in die Verordnung des DSA aufgenommen wird.
Kinder und Jugendliche stellen weltweit ein Drittel aller Internet-Nutzenden dar. Daher ist es dem Kinderschutzbund ein zentrales Anliegen, dass der DSA Kinder und Jugendliche als Nutzende digitaler Dienste stärker in den Blick nimmt, um seinem selbst gesetzten Ziel, ein hohes “Schutzniveau für alle Nutzer/innen“ zu erreichen, nachzukommen.
Seit die Jugendschutzgesetz-Novelle am 01. Mai 2021 in Kraft getreten ist, gilt in Deutschland ein hohes Schutzniveau im Bereich des Jugendmedienschutzes. Das Jugendschutzgesetz orientiert sich in hohem Maße an der UN-Kinderrechtskonvention sowie der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 (General Comment) über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld, zu der sich Deutschland wie auch die Europäische Union durch Ratifizierung der Konvention verpflichtet haben. Daher sehen wir die Standards, die das Jugendschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland setzt, als gute Orientierung für EU-weite Standards an.
Der Kinderschutzbund fordert, dass die Jugendschutzgesetz-Novelle unberührt vom DSA weiterhin gültig bleibt. Um dies zu gewährleisten, wäre eine Öffnungsklausel denkbar, nach der die Bestimmungen des DSA als Mindeststandards definiert werden, über die einzelne EU-Mitgliedsstaaten in nationalstaatlichem Recht hinausgehen können.
Berlin, 13.12.2021
Elena Frense, Fachreferentin für Medien und Digitales (frense@dksb.de)
Rechtliche Beratung: Olivia Alig, Rechtsanwältin & Mediatorin, Mitglied im DKSB und Bundesfachausschuss Digitales Leben
Das Positionspapier als PDF finden Sie hier.