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Stellungnahme zum Referentenentwurf „Gesetz zur Anpassung der Mindeststrafen des § 184b Absatz 1 Satz 1 und Absatz 3 des Strafgesetzbuches – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“

Der Kinderschutzbund bewertet das Reformvorhaben insgesamt als angemessen und lobt insbesondere den Erhalt der Maximalstrafen von bis zu 10 Jahren. Er mahnt jedoch an, dass in der Praxis weiterhin unbedingt fundierte Einzelfallprüfungen erfolgen müssen, insbesondere bevor Einstellungen erfolgen.

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