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Stellungnahme zum Referentenentwurf „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“

Für den Kinderschutzbund ist im Bereich des Abstammungsrechts Leitgedanke, dass Kinder in möglichst sichere Beziehung geboren werden und von Beginn an ökonomisch und rechtlich bestmöglich abgesichert sind. Gleichzeitig sieht der Kinderschutzbund aber auch, dass Kinder ein hohes Interesse daran haben, dass Elternschaften nicht fehlerhaft oder gar missbräuchlich festgestellt werden. Denn Kinder haben ein Recht auf Wissen und Feststellung ihrer eigenen Herkunft. Mit diesem kindzentrierten Maßstab bewertet der Kinderschutzbund den Referentenentwurf.

Trotz der in Einzelfällen bestehenden Missbrauchsgefahr spricht sich der Kinderschutzbund im Ergebnis dagegen aus, dass bei allen Fällen eines sogenannten „Aufenthaltsrechtsgefälles“ die Ausländerbehörden automatisch eingeschaltet bzw. ein Gentest vorgelegt werden muss. Das Risiko eines Missbrauchs und einer damit verbundenen Falscheintragung ist nach Einschätzung des Kinderschutzbundes nur im Ausnahmefall gegeben und wiegt die Verzögerungsrisiken des Verfahrens für die Vielzahl der betroffenen Kinder nicht auf. Insbesondere kritisiert der Kinderschutzbund, dass durch die vorliegenden Reformvorschläge eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung deutlich erschwert wird.

Die vollständige Stellungnahme zum Referentenentwurf „Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ können Sie hier als PDF herunterladen.