Zum politischen Umgang mit existenziellen Bedarfen junger Menschen
Leisten wir uns in der Kinder- und Jugendhilfe, den Eingliederungshilfen für junge Menschen mit Behinderungen, für Kinder und Jugendliche mit alleinerziehenden Elternteilen einen nicht mehr länger finanzierbaren Luxus? Diesen Eindruck kann man bei der Lektüre einer über 100 Seiten langen Liste aus dem Bundeskanzleramt gewinnen, die Einsparungen bei Leistungen für junge Menschen und Familien skizziert. Unterbreitet wurde sie von Akteuren des Bundes, einiger Länder und kommunalen Vertretungen.
Es ist selbstverständlich legitim, wenn die Regierung angesichts komplexer Probleme um vielfältige Vorschläge bittet und diese im vertraulichen Rahmen diskutiert. Und dennoch muss man froh darüber sein, dass dieses Papier vorzeitig seinen Weg in die Öffentlichkeit fand, weil es einen sozialpolitischen Kurs oder die Suchrichtung in der Kinder- und Jugendpolitik sichtbar macht:
Ungeachtet fachlicher Standards, rechtlicher Grundlagen, internationaler Abkommen wie der UN-Behindertenkonvention und wissenschaftlicher Erkenntnisse wird der Weg der Schwächung individueller Rechtsansprüche von ohnehin bereits belasteten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen beschritten mit dem Ziel der Kostensenkung und ungeachtet ihres Rechts auf Bildung, Schutz und soziale Teilhabe.
Niemand wird bestreiten, dass die Kosten für die Leistungsrechte junger Menschen in den letzten Jahren enorm gestiegen sind und insbesondere Kommunen erheblich darunter leiden. Vielfach wird zumindest von den Kommunen darauf hingewiesen, dass die finanziellen Belastungen zur Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben mit Bund und Ländern neu ausgehandelt werden müssten. Es ist das Gebot verantwortlichen Handelns, strukturelle Fehlstellungen zu identifizieren, Alternativen auszuloten, nach Synergien zu suchen und Ausgaben im Interesse von Steuerzahler*innen überschaubar zu halten. Dazu gehört dann aber auch anzuerkennen, dass die Ursachen für gestiegene Ausgaben vielfältig, kein Ausdruck luxuriöser Ansprüche sind und ihnen in aller Regel gute Gründe zugrunde liegen. Ausgabensteigerungen sind häufig Folge von gesellschaftlichen Veränderungen und entsprechenden sozialpolitischen Aushandlungen. Wer also die Gründe für Investitionen in Erziehung, Bildung, Betreuung, soziale Teilhabe und vertrauensbildende Maßnahmen in unsere Demokratie ausblendet und eine simple Einnahmen-Ausgaben-Perspektive zum einzigen Kriterium erhebt, macht es sich einfach zu einfach! Dies soll an einigen Beispielen verdeutlicht werden.
1. Investitionen in hochwertige frühkindliche Bildungs- und Betreuungsangebote erhöhen für jedes einzelne Kind die Chancen auf soziale Teilhabe, auf Bildungserfolg und Integration in Erwerbsarbeit. Und: Wirtschaft und Gesellschaft sind auf eine hohe und möglichst an Vollzeit orientierte Erwerbsbeteiligungsquote von Frauen angewiesen. Die Kostensteigerungen der Kinder- und Jugendhilfe gehen von daher in allererster Linie auf den wichtigen Ausbau frühkindlicher Bildung und Betreuung zurück. Nahezu alle Kinder nutzen in Deutschland ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung ist die Kinder- und Jugendhilfe in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die geforderten Maßnahmen erweisen sich angesichts dessen als Rolle rückwärts: Länder sollen die Umsetzung des Rechts auf einen Ganztagsgrundschulplatz nach hinten verschieben können und fachlich begründete Ansprüche an die Qualität in Kitas sollen zurückgeschraubt werden dürfen. Qualität wird am Betreuungsumfang, dem Personalschlüssel und vor allem der Qualität der Fachkräfte gemessen. Wer hier spart, zieht gesellschaftlich die falschen Schlüsse.
2. Kinder und Jugendliche mit Behinderungen benötigen neben ihren Familien qualifiziertes Personal, insbesondere die Schulbegleitung; die Assistenzen stellen einen wichtigen individuellen Rechtsanspruch dar und unterstützen bedarfsgerechte Bildung und Teilhabe. Die Vorschläge gehen weg von einer 1:1 Betreuung hin zu sogenannten Poolangeboten. Fachlich kann das in einzelnen Konstellationen angezeigt sein – wer aber Einzelfallhilfen streichen und infrastrukturelle Angebote priorisieren will, muss sicherstellen, dass diese Angebote leistungsfähig, qualitätsvoll und entsprechend ausgebaut sind oder werden. Wer stattdessen junge Menschen lediglich in kurzfristig kostengünstigere Angebote verschieben will, minimiert deren Möglichkeiten der Teilhabe und trägt zur Verfestigung von Bildungsbenachteiligungen bei. Über die langfristigen Kosten dieser Politik wird hingegen geschwiegen.
3. Aktuell hat das zuständige Ministerium, Bundesministerium für Bildung, Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), einen Referatsentwurf – „Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz“ (1. KJHSRG) – vorgelegt, der ebenfalls – als Verwaltungsreform betitelt – Leistungskürzungen enthält, aber an der Regelung der Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen festhält. Dass die in dem 1. KJHSRG vorgesehene Länderöffnungsklausel jetzt zum Anlass genommen wird, sich ganz von der Idee einer umfänglich inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu verabschieden – vorgeblich um einen länderrechtlichen Flickenteppich zu vermeiden – ist ein Vorhaben, das dezidiert den Anliegen behinderter junger Menschen und deren Familien widerspricht. Die Analogie zu Debattenbeiträgen rechtsextremistischer Populisten, die sich ebenfalls von der Inklusion verabschieden wollen, wird dabei billigend in Kauf genommen.
4. Alle Studien zu Kinder- und Jugendarmut in Deutschland weisen aus, dass Kinder und Jugendliche in Alleinerziehenden-Familien überproportional von Armut betroffen sind. Eine der strukturellen Ursachen dafür liegt in der fehlenden Bereitschaft oder finanziellen Möglichkeit des nicht mit den Kindern lebenden Elternteils, meist Väter, Unterhalt zu zahlen. Bis zur Gesetzesreform 2017, dem Unterhaltsvorschussgesetz, hat der Staat stellvertretend deren Unterhalt gezahlt, aber nur maximal für 72 Monate und bis zum 12. Lebensjahr. Diese auf ein letztlich traditionelles Familienbild zurückgehende alte Regelung des Unterhaltsvorschusses soll nun wieder eingeführt werden. Über Kinder- und Jugendarmut wird gegenwärtig politisch kaum gesprochen, aber dieser Vorschlag geht über das Ausblenden der Kinder- und Jugendarmut noch hinaus: er soll kleine Schritte einer Armutsbekämpfung wieder rückgängig machen.
5. Wer in Einrichtungen der sogenannten Heimerziehung oder in Pflegefamilien aufgewachsen ist, muss auch danach das Recht auf Unterstützung haben. Internationale Studien haben gezeigt, dass die Teilhabe in unserer Gesellschaft von jungen Menschen sich gerade dadurch entscheidet, wie sie auch nach dem Auszug aus der Familie, aus Wohngruppen, der Pflegefamilie usw. unterstützt werden. 2021 wurden auch in Deutschland die Rechte der Careleaver*innen dementsprechend präzisiert. Jetzt wird vorgeschlagen, diesen Schritt wieder rückgängig zu machen. Selbst aus einer rein ökonomischen Erwägung ist es absurd, junge Menschen durch gute Begleitung nachhaltig in ihrer Teilhabe nicht zu fördern. Wer Hilfen ohne Nachsorge beendet, riskiert, dass viele junge Menschen dann ins nächste Leistungssystem und/oder in die Obdachlosigkeit gehen.
6. Junge Geflüchtete haben Grundrechte. Sie brauchen Unterstützung, müssen in die Schule gehen und ihre Fluchterfahrungen verarbeiten können. Zudem: Gerade die Aufarbeitung von Gewalt an Jugendlichen in stationären Kontexten und die entsprechenden Forschungsbefunde verweisen darauf, dass Jugendliche möglichst nicht in Unterkünften für Erwachsene untergebracht werden sollten. Jetzt sollen unbegleitete junge Geflüchtete bereits ab 16 Jahren in Gemeinschaftsunterkünften zusammen mit Erwachsenen leben müssen. Die Folgen für die jungen Menschen werden ausgeblendet. Internationale Kinderrechte – die geltendes Bundesrecht sind – werden übergangen.
Die großen gegenwärtigen Diskussionen um die Sozialstaatsreform, die Bildungs- und Generationengerechtigkeit in einer alternden Gesellschaft sind die eine Seite der Medaille. Die zweite Seite sollte durch Fairness im Umgang mit existenziellen Bedarfen, der echten Teilhabe und der Rechte aller jungen Menschen geprägt sein – Rechte, die in den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe ihren angemessenen und unverzichtbaren Ausdruck finden.
Gerade denjenigen, die bereits erhebliche Nachteile zu bewältigen haben, Verzicht zuzumuten, ist kein Beitrag zu einer generationengerechten Reform des Sozialstaates, sondern ein überdeutliches Signal dafür, dass Gerechtigkeit zwischen den Generationen aus dem Blick geraten ist und die Anliegen der jungen Menschen zum wiederholten Mal – wie schon während der Covid-19-Pandemie – keine Berücksichtigung finden. Aber dann sollte sich auch niemand mehr wundern, wenn junge Menschen sich abwenden.
Prof. Dr. Sabine Andresen, Fachbereich Erziehungswissenschaften, Universität Frankfurt und Präsidentin des Kinderschutzbundes
Prof. Dr. Karin Böllert, Universität Münster, ehemalige Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, Vorsitzende der Sachverständigenkommission des 17. Kinder- und Jugendberichtes
Prof. Dr. Wolfgang Schröer, Institut für Sozial- und Organisationspädagogik, Universität Hildesheim, Vorsitzender des Bundesjugendkuratoriums in der 19. und 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages
Den offenen Brief finden Sie auch hier als PDF zum Download.
