Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Reform des Bürgergeldes (13. SGB II Änderungsgesetz)
Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Grundsicherung geeinigt, die schärfere Sanktionen für Leistungsbeziehende vorsieht – bis hin zur vollständigen Streichung von Zahlungen und der Unterstützung zur Unterkunft. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eröffneten Möglichkeit zur Stellungnahme zum 13. SGB II-Änderungsgesetz möchten wir besonders auf die Auswirkungen für Kinder eingehen.
Aktuell sind rund 1,8 Millionen Minderjährige im Bürgergeldbezug. Das heißt rund jedes achte Kind in Deutschland lebt von oder mit Bürgergeld. Dabei stellt die Gruppe der Kinder etwa ein Drittel der Bürgergeldbeziehenden dar. Kinder sind also nicht eine kleine Minderheit, sondern stellen einen großen Anteil der Bürgergeldbeziehenden dar. Die Kinder sind nach Einschätzungen der Kinderschutzbundes im vorliegenden Referentenentwurf aber nicht im Blick!
Mit besonderer Sorge sieht der Kinderschutzbund die Auswirkungen für Kinder durch die geplanten Sanktionsmöglichkeiten. Denn es muss sichergestellt werden, dass alle Kinder in Deutschland Dinge wie ausreichend Essen, Kleidung oder Schulmaterialien zur Verfügung haben. Durch die neuen Sanktionsmöglichkeiten bei den Kosten der Unterkunft ergibt sich zudem sogar die Gefahr, dass Kinder in die Obdachlosigkeit sanktioniert werden. Der Kinderschutzbund fordert daher eine ausdrückliche Ausnahmeregelung des Sanktionssystems für alle Haushalte mit Kindern und macht dafür in seiner Stellungnahme auch einen ganz konkreten Formulierungsvorschlag. Dieser Halbsatz hat das Potenzial das Schlimmste für die vielen Kinder im Bürgergeld zu verhindern!
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen.
