Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
Der Kinderschutzbund Bundesverband bedankt sich für die Möglichkeit der Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf eines Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Der Kinderschutzbund weist mit Bedauern darauf hin, dass aufgrund der Kürze der Stellungnahmefrist innerhalb der Sommerferienzeit leider keine vertiefte Prüfung des Referentenentwurfs möglich war.
Der Kinderschutzbund ist aufgrund der vorangegangenen Haushaltsdebatten erleichtert, dass der Bund sich überhaupt weiterhin finanziell am Qualitätsausbau der Kindertagesbetreuung beteiligt. Als Träger zahlreicher Kindertagesstätten wissen wir um die multiplen Problemlagen in der Kindertagesbetreuung und wie unmittelbar und gravierend sich jegliche Kürzungen auswirken können.
Der Kinderschutzbund weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die vorgesehenen Investitionen von 2 Mrd. Euro nicht ansatzweise reichen können, um die bestehenden Probleme in der Kindertagesbetreuung gut abzufedern oder gar aufzulösen. Die aktuell vorgesehenen 2 Mrd. Euro entsprechen dem Investitionsumfang aus 2023/2024. Mit Blick auf die inflationsbedingt stetig steigenden Kosten, kommt die erneute Investition von 2 Mrd. Euro im Ergebnis geringen faktischen Mittelkürzungen gleich. Das öffentlich verkündete, große und neue Investment liegt hier nicht vor.
Der Kinderschutzbund betont, dass unter der aktuell angespannten Lage in der Kindertagesbetreuung insbesondere die dort betreuten Kinder leiden. Durch den Fachkräftemangel und die zunehmend hohe Arbeitsbelastung der Betreuenden bliebt immer weniger Zeit für die Bedürfnisse und Bedarfe der einzelnen Kinder. Das triff allzu oft genau jene Kinder, die es sowieso schon am schwersten haben. Kinder mit schwierigen Startchancen sind aber besonders zu fördern. Insbesondere soziökonomisch benachteiligte Kinder haben schlechte Chancen einen Betreuungsplatz zu erhalten. Wenn sie einen Betreuungsplatz bekommen, finden sie dann oft besonders schlechte Rahmenbedingungen vor. Denn gerade die Kindertagesbetreuung in Vierteln mit vielen sozialökonomisch benachteiligten Kinder hat tendenziell schlechtere Rahmenbedingungen. Dadurch werden bestehende Ungleichheiten schon bei den Jüngsten zementiert und Potenziale vergeudet. Hier müssen bestehende Angebote gestärkt und ausgebaut werden und benachteiligte Kinder in den Fokus genommen werden.
Der Kinderschutzbund fordert daher weiterhin das im Koalitionsvertrag angekündigte Qualitätsentwicklungsgesetz ein und pocht auf eine dauerhafte, dynamisierte und auskömmliche finanzielle Beteiligung des Bundes. Denn gerade der Fachkräftemangel kann sich durch auf zwei Jahre befristete Investitionen kaum verbessern. Daneben betont der Kinderschutzbund auch die Verantwortung von Kommunen und Länder. Nur durch eine gemeinsame Verantwortungsübernahme aller föderalen Ebenen kann das System der Kindertagesbetreuung gestärkt und verbessert werden.
Die Stellungnahme finden Sie auch hier als PDF zum Herunterladen.