Referentenentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (FamFG-E)
Der Kinderschutzbund begrüßt den Referentenentwurf zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz (FamFG-E) in großen Teilen und gibt im Folgenden an einigen Stellen Hinweise für weitere Verbesserungen.
Rundum positiv wertet der Kinderschutzbund, dass der Entwurf die Rechte der Kinder im familiengerichtlichen Verfahren weiter ausbaut.
In Sachen Gewaltschutz werden ebenfalls langjährige Forderungen des Kinderschutzbundes umgesetzt, und damit entsteht ein weiteres Element für einen verbesserten Kinderschutz. Hierzu mahnt der Kinderschutzbund aber an, dass es über das familiengerichtliche Verfahren hinaus ein Gesamtkonzept zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt braucht. Besonders entscheidend für gewaltbetroffene Kinder ist dabei, dass die Jugendämter und die freien Träger auskömmlich finanziert sind, ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist und es verlässliche Strukturen und fachliche Standards gibt.
Zudem betont der Kinderschutzbund, dass die Qualität der familiengerichtlichen Verfahren in besonderem Maße an der Qualität und den Kapazitäten der dort beteiligten Professionen hängt. Besondere Bedeutung kommt im familiengerichtlichen Verfahren dabei den Familienrichter*innen zu, denn sie leiten und steuern das Verfahren. Hier sieht der Kinderschutzbund weiterhin den dringenden Bedarf, eine echte Pflicht zur Fortbildung der Richterschaft vor Amtsantritt einzuführen. Eine solche Pflicht ist in diesem Entwurf leider nicht vorgesehen.
Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen.
