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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (KiMoG)

Der Kinderschutzbund begrüßt, dass nach jahrelangen Debatten nun endlich ein Reformentwurf für das Kindschaftsrecht vorliegt. Insbesondere die Stärkung der Rechte der Kinder wertet der Kinderschutzbund im Entwurf weitestgehend positiv und macht nur noch kleinere Nachbesserungsvorschläge.

Auch der Fokus auf einen besseren Gewaltschutz ist unbedingt notwendig und weitgehend gut gelungen. Nach Einschätzung des Kinderschutzbundes sind aber noch ein paar Nachschärfungen und Klarstellungen gerade im Kontext von Partnerschaftsgewalt nötig.

Der Kinderschutzbund begrüßt als einer der größten bundesweiten Träger von Begleiteten Umgängen auch die vorgesehe Aufwertung dieses wichtigen Instruments. Für eine gute Qualität und einen sicheren Begleiteten Umgang lehnt der Kinderschutzbund aber reine Erfahrungswerte als Qualifikationsstandard ausdrücklich ab. Der Kinderschutzbund sieht zudem an einigen Stellen im Entwurf den Versuch, die Elternautonomie zu erhöhen und lehnt die Reformideen der Widerspruchslösung, der Sorge- und Umgangsvereinbarungen und der Anordnungsmöglichkeit des Wechselmodells vollumfassend ab.

Viele der vorliegenden Vorschläge sind weitere gute Bausteine für ein modernes und passgenaues Familienrecht mit einem hinreichenden Gewaltschutz. Leider fehlt es aber weiterhin an einer umfassenden Gesamtreform. Dass parallel zu diesem Entwurf immerhin auch eine Reform des Familienverfahrensrechts bearbeitet wird, begrüßt der Kinderschutzbund ausdrücklich. Jedoch fehlen darüber hinaus noch Reformen im Unterhalts- und Abstammungsrecht, sowie insbesondere eine umfassende Fortbildungspflicht für Familienrichter*innen. Gerade die Qualität der Beteiligten ist essenzieller Dreh- und Angelpunkt, um eine gute Umsetzung des Familienrechts zu gewährleisten.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier herunterladen.