Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992. Trotzdem werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Gemeinsam mit dem Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind – fordern wir daher die vollständige Umsetzung der Kinderrechte und ihre Aufnahme im Grundgesetz.
Die Grundrechte im Grundgesetz gelten doch auch für Kinder – Reichen diese Rechte nicht aus?
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie brauchen andere und mehr Rechte. Sie brauchen besondere Schutzrechte, weil sie sehr verletzlich sind und sich nicht selbst schützen können. Sie brauchen besondere Förderrechte, weil sie am Anfang ihrer Entwicklung stehen, die besonders gefördert werden muss. Sie brauchen besondere kindgerechte Beteiligungsrechte, damit ihre Bedürfnisse und Interessen in allen Lebensbereichen berücksichtigt werden. Hätten die Kinderrechte auf Schutz, Beteiligung und Förderung Verfassungsrang, wäre die Politik gefordert, diese Rechte mit Leben zu füllen. Und auch in unserer Gesellschaft würden wir Kindern auf Augenhöhe und mit dem Wissen um ihre besonderen Rechte begegnen.
In dem Erklär-Film des Aktionsbündnisses Kinderrechte, bestehend aus dem Deutschem Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Liga für das Kind , wird erklärt, warum die Kinderrechte ins Grundgesetz gehören.
Die Rechte des Kindes
Was sind meine Kinderrechte? Hier hilft ein Blick in die Kinderrechte-Broschüren! Die Broschüren gibt es für die Altersklassen 5-8 Jahre, 9-12 Jahre und 13-18 Jahre, sowie in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Farsi (Persisch), Kurmandschi und Tigrinisch. Die Broschüren können als PDF heruntergeladen werden oder als Printversion per Mail an bestellung@kinderschutzbund.de bestellt werden. Der Preis pro Heft (deutsch) beträgt 1,50 Euro, bei Abnahme eines Satzes von 20 Heften kostet ein Heft 0,75 Euro. Die Übersetzungen kosten 0,40 Euro je Heft. Für die Gliederungen des Kinderschutzbundes gelten die im Extranet angegebenen Sonderpreise.
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Plätze der Kinderrechte
Damit mehr Menschen von den Kinderrechten erfahren, macht der Kinderschutzbund sie im Alltag sichtbar: Bundesweit entstehen auf seine Initiative hin Plätze der Kinderrechte. Damit setzt der Kinderschutzbund ein Zeichen für die Rechte der Kinder und eine kinderfreundliche Gesellschaft. Aktuell gibt es bundesweit 52 Plätze der Kinderrechte (Stand: 8. Juni 2024).
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Ihr Vermächtnis für Kinder
Mit einem Testament zugunsten des Kinderschutzbundes können Sie unsere Arbeit nachhaltig unterstützen. Wir setzen Ihr Erbe sorgsam, seriös und zuverlässig für unsere Kinderschutzarbeit vor Ort ein. Sie können aber auch einzelne Projekte, die Ihnen besonders am Herzen liegen, wählen. Seien Sie sicher: Hier versickert nichts – das Geld kommt dort an, wo Sie es einsetzen wollen.
Weil Vererben eine sensible Angelegenheit ist, sollten wir darüber persönlich sprechen, selbstverständlich vertraulich und diskret. Wir informieren und beraten Sie gern über diese Möglichkeiten. Ansprechpartnerin ist Astrid Schlüter (Mail: schlueter@kinderschutzbund.de/ Tel.: 030 214 809-30)
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