Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
Im Frühjahr 2024 hat das Bundesverfassungsgericht in einer Grundsatzentscheidung zum Abstammungsrecht die Rechte leiblicher Väter gestärkt. Hintergrund der Entscheidung war die Klage eines leiblichen Vaters: Sein Kind kam auf die Welt, kurz nach der Geburt trennten sich die Eltern. Die Vaterschaft wurde durch den neuen Lebenspartner der Mutter anerkannt. Dieser baute im Folgenden dann auch eine enge Beziehung zu dem Kind auf. Nun war die Frage: Kann der leibliche Vater die Vaterschaft anfechten? Nach bisheriger Rechtslage war das nicht möglich. Das Bundesverfassungsgericht hingegen gab dem leiblichen Vater ein entsprechendes Recht und gab dem Gesetzgeber den Auftrag, das Recht zur Anfechtung der Vaterschaft neu zu regeln. Nun gibt es einen ersten Referentenentwurf aus dem Justizministerium, zu dem sich der Bundesverband ausführlich einbringt, um auch den betroffenen Kindern eine Stimme zu geben.
Der Kinderschutzbund bewertet den Entwurf wie folgt:
Für den Kinderschutzbund ist im Bereich des Abstammungsrechtes Leitgedanke, dass Kinder in rechtlich möglichst sicheren Verhältnissen geboren werden und leben sollten. Bei Fragen der Abstammung brauchen Kinder Klarheit, Sicherheit und Stabilität. Bei den Möglichkeiten zur Änderung von rechtlicher Elternschaft sind also in aller Regel ein sehr hoher Bestandsschutz und enge Grenzen im Sinne der Kinder.
Daneben ist es für Kinder essenziell, Wissen über die eigene Abstammung zu haben. Das bedeutet aber nicht, dass die leibliche Abstammung immer auch der rechtlichen Vaterschaft entsprechen muss. Vielmehr fordert der Kinderschutzbund die Einführung eines statusunabhängigen Feststellungsverfahrens für Kinder. In einem solchen Verfahren könnten Kinder gerichtlich feststellen lassen, wer ihre leiblichen Eltern sind. So könnten Kinder Wissen über die leibliche Elternschaft erlangen, ohne – wie bisher zwingend notwendig – die aktuelle Elternschaft in Frage stellen zu müssen.
Kinder müssen in Verfahren zur eigenen Abstammung einbezogen werden, mitsprechen dürfen und gehört werden. Insbesondere dann, wenn ihre „sozial-familiäre Beziehung“ zu den potenziellen Vätern die Entscheidungsgrundlage für die rechtlichen Vaterschaft bildet. Dafür braucht es eine kindgerechte Rahmung in den familiengerichtlichen Verfahren. Dies umfasst ausdrückliche Mitsprache- und Beteiligungsrechte für Kinder, aber auch verpflichtende Schulungen im altersgerechten Umgang mit Kindern für alle Verfahrensbeteiligten, sowie adäquate Räume für die Beteiligung von Kindern. Die Stimme der Kinder muss bei allen wichtigen Fragen zu ihrer Abstammung altersgerecht gehört werden und stets in die Entscheidungsfindung mit einfließen.
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