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Bertelsmann-Analyse zeigt gravierende Lücken beim Bildungs- und Teilhabepaket

Jetzt in den Sommerferien wird Kinderarmut besonders sichtbar. Während viele Familien verreisen oder Ausflüge unternehmen, bleiben armutsbetroffene Kinder und Jugendliche häufig zu Hause. Doch Ausgrenzung beginnt nicht erst bei der Urlaubsreise: Schon der Eintritt ins Freibad, die Busfahrt zum Badesee oder ein Kinobesuch können das Familienbudget überfordern.

Das heute veröffentlichte Factsheet der Bertelsmann Stiftung zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zeigt, dass ausgerechnet die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe nach wie vor nur einen kleinen Teil der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen erreicht. Nach den von der Stiftung ausgewerteten Näherungswerten erhalten lediglich rund 18 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen und rund 12 Prozent der 15- bis unter 18-Jährigen den Teilhabebetrag. Bei Minderjährigen im Sozialhilfe- und Asylbewerberleistungsbezug liegen die Anteile noch niedriger.  

Daniel Grein, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes, erklärt:  

„Die Sommerferien sollten für alle Kinder eine Zeit der Erholung, der Freundschaften und der gemeinsamen Erlebnisse sein. Für Kinder in Armut werden sie stattdessen oft zu sechs Wochen, in denen sie besonders deutlich spüren, dass sie nicht dazugehören. Wenn andere verreisen, ins Freibad oder ins Kino gehen, müssen sie immer wieder absagen. Selbst der Freibadeintritt kann zur Hürde werden – von der Busfahrt, einem Eis oder der Pommes danach ganz zu schweigen.“  

Der Teilhabebetrag des BuT liegt derzeit bei 15 Euro im Monat. Das entspricht 50 Cent pro Tag. Für eine regelmäßige und selbstbestimmte Freizeitgestaltung ist das deutlich zu wenig. Hinzu kommt, dass die Leistung vor allem auf institutionalisierte und nachweisbare Angebote wie Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht oder organisierte Freizeiten zugeschnitten ist.

Grein weiter:   „Kinder erleben Teilhabe nicht in den Kategorien von Antragsformularen und Vereinsbeiträgen. Teilhabe bedeutet auch, sich spontan mit Freundinnen und Freunden verabreden zu können, gemeinsam ins Freibad zu gehen oder sich etwas zu Lesen zu kaufen. Ein System, das den Sportverein bezuschusst, aber den Kinobesuch nicht mitdenkt, geht an der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen vorbei.“  

Der Kinderschutzbund fordert deshalb eine grundlegende Reform des Bildungs- und Teilhabepakets:

– Der Teilhabebetrag muss anhand der tatsächlichen Kosten für Freizeit, Kultur, Sport, Mobilität und Ferienaktivitäten neu bemessen, deutlich erhöht und regelmäßig angepasst werden.
– Die Leistung muss automatisch und pauschal ausgezahlt werden. Aufwendige Einzelanträge, Vorleistungen und Nachweispflichten halten Familien von der Nutzung ab und führen zu unnötiger Bürokratie.
– Kinder und Jugendliche müssen das Geld auch für selbstgewählte, nicht institutionalisierte Bildungs- und Teilhabeaktivitäten einsetzen können.  

Auch die Bertelsmann Stiftung empfiehlt eine bedarfsgerechte Bemessung, die reale Kosten für Sport, Kultur, Freizeitangebote, Ferienaktivitäten und soziales Leben berücksichtigt. Sie spricht sich zudem dafür aus, den Teilhabebetrag pauschal auszuzahlen und Leistungen möglichst automatisch oder nach einer einfachen Bedarfsanmeldung zu gewähren.

„Teilhabe ist kein Luxus, sondern ein Recht jedes Kindes“, betont Grein. „Es darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen, ob ein Kind nach den Sommerferien von gemeinsamen Erlebnissen erzählen kann.“  

Die Ergebung der Bertelsmann Stiftung finden Sie hier: bertelsmann-stiftung.de  

Pressekontakt:
Der Kinderschutzbund Bundesverband
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