Der Mangel in der Kinderpflege ist dramatisch

„Das ist ein Gefühl völliger Ohnmacht. Der Mangel in der Kinderpflege ist sehr dramatisch. Ich bin wirklich entsetzt, dass man es so weit hat kommen lassen“, sagt Präsident Heinz Hilgers dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Jahresbericht 2022
Jahresbericht 2021
Jahresbericht 2020

Kinderrechte in der digitalen Welt

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in fast allen Ländern der Welt. Sie wurde 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet, seit 1992 gilt sie auch in Deutschland. Kinder haben zum Beispiel das Recht auf Schutz vor Gewalt – auch im Netz. Doch wie wird dieses Recht am besten umgesetzt? Hier hilft den Staaten ein Blick in die Allgemeinen Bemerkungen (engl. general comments) weiter. Sie helfen, die Kinderrechtskonvention richtig zu interpretieren. Im März 2021 wurde die Allgemeine Bemerkung über die Rechte der Kinder im digitalen Umfeld von den Vereinten Nationen veröffentlicht. Sie erläutert, wie die UN-Kinderrechtskonvention in der digitalen Welt umzusetzen ist.

Wir begrüßen die Verabschiedung der Allgemeinen Bemerkung, da sie ein wichtiger Schritt ist hin zu einer umfassenden und wirksamen Umsetzung der Kinderrechtskonvention im digitalen Umfeld. Der Kinderschutzbund setzt sich dafür ein, dass konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderrechte in der digitalen Welt ergriffen werden.

Ansprechpartnerin

Alina Jensen

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
030-214 809-25

Aktuelles

Der Jahresbericht 2021 ist da!

2021 hat der Kinderschutzbund Bundesverband besonders das Thema Kinderarmut in den Fokus gerückt und mit Blick auf die Bundestagswahl seine Kampagne „Kinder haben Armut nicht gewählt“ ins Leben gerufen: Der Kinderschutzbund hat…

Resolution des Kinderschutzbundes – Unterstützung für Kinder auf der Flucht

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist eine Zäsur. Nur zwei Flugstunden von Berlin entfernt werden Männer, Frauen und Kinder grausam getötet, rollen Panzer, explodieren Bomben und harren Frauen, Männer und Kinder in Kellern und Bunkern aus. Die Schwächsten der Gesellschaft sind am schwersten betroffen. Mehr als vier Millionen Kinder sind auf der Flucht. Sie verlieren ihre Heimat, ihre Freunde, ihre Familie, lassen die Väter im Krieg zurück.

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Alina Jensen

Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
030-214 809-25

Zwei Abschnitte mit nur einer …

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… gemeinsamen Seitenleiste

Diese Abschnitte können nicht mehr mit dem „normalen“ Trenner-Element getrennt werden, weil das die gesamte Breite überspannt, was durch die Seitenleiste nicht mehr funktioniert. Möglich wäre, das Trenner-Element einzusetzen, in normale Blöcke umzuwandeln und die Breite auf „normal“ einzustellen.

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Alina Jensen

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Inhalt (ohne Ansprechpartner)

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Platz der Kinderrechte in Elmshorn (Schleswig-Holstein), Einweihung am 20. September 2018

Psychische Gewalt in Institutionen

Nicht nur in der Familie, auch in den Institutionen – psychische Gewalt findet überall statt. Sport und Schule sind hierbei zwei elementare Bereiche, in denen Kinder und Jugendliche mit Demütigungen, Diskriminierungen und Drohungen konfrontiert werden.

Psychische Gewalt im Sport

Im Sport herrscht noch immer die Vorstellung, dass gute Leistungen nur mit Abwertung, Drill und Demütigung zu erreichen sind. 63 % der Befragten einer repräsentativen Studie der Sporthochschule Köln und dem Uniklinikum Ulm aus dem Jahr 2022 gaben an, dass sie psychische Gewalt im Vereinssport erfahren haben. Diese Erfahrungen machen jungen Sportler*innen im Kontext Sportverein, laut der o.g. Studie:

  • Sie wurden runtergemacht, in große Verlegenheit gebracht oder gedemütigt, z. B. durch abwertende Spitznamen.
  • Sie wurden wegen Ihrer körperlichen Erscheinung kritisiert, z. B. wegen Ihres/r Gewichts, Aussehens, Kleidung, Körperform.
  • Sie wurden wegen Ihrer Leistung im Wettkampf oder Training persönlich angegriffen, beschimpft oder bedroht.
  • Sie wurden grundlos und absichtlich ignoriert und ausgeschlossen.
  • ihnen wurde körperliche Gewalt angedroht, ohne dass sie tatsächlich angegriffen wurden.
  • Sie wurden aufgefordert oder gezwungen an Aufnahme- oder anderen Ritualen teilzunehmen, die damit verbunden waren, sie (oder andere) zu demütigen, zu erniedrigen oder herabzuwürdigen.
  • Sie wurden aufgefordert, angewiesen oder gezwungen, unrealistisch hohe Erwartungen zu erfüllen.

Sportvereine sollen Orte der Beziehung, der Talentförderung und der Motivation sein. Wo Demütigungen und Drohungen stattfinden, müssen Sportler*innen Gehör finden und Täter*innen Konsequenzen spüren. Die positive Nachricht: Viele Sportvereine haben sich bereits auf den Weg gemacht. Sie wissen, dass wir eine Kultur des Hinsehens brauchen. Der Kinderschutzbund möchte mit seiner Kampagne einen Beitrag dazu leisten und entsprechende Entwicklungen im sportlichen Bereich unterstützen.

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Kinder haben Armut nicht gewählt

2021 war das Jahr der Bundestagswahl. Das Ziel des Kinderschutzbundes: Kinderarmut endlich abwählen! Um den Druck auf die Politik zu erhöhen, hat der Kinderschutzbund Bundesverband die Kampagne „Kinder haben Armut nicht gewählt“ ins Leben gerufen. Alles zur Kampagne erfahren Sie in unserem Jahresbericht 2021!


Vorstandsmitglieder

Der Kinderschutzbund (DKSB) setzt sich für die Rechte und Interessen von Kindern sowie für Veränderungen in Politik und Gesellschaft ein. Was für den Vorstand, die Bundesgeschäftsstelle und die DKSB Landesverbände in den vergangenen Jahren besonders wichtig war, können Sie in den Jahresberichten nachlesen. Darin finden Sie auch Informationen über die Projekte und Positionen zu wichtigen Themen im Kinderschutz.

Der Jahresbericht ist ein Teil des Rechenschaftsberichts des Bundesvorstandes an die Mitglieder des DKSB.

Inhalt der rechten Seitenleiste

Daniel Grein

Bundesgeschäftsführer

Astrid Schlüter

Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin/ Operative Leitung Finanzverwaltung und Distribution

Martina Huxoll-von Ahn

Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin/ Fachliche Leitung



Aktuelles


Inhalt mit „Accordion“

Möchten Sie sich über Inhalte im Internet und in sozialen Netzwerken, in Funk und Fernsehen oder in Videospielen und Apps beschweren oder haben Sie eine Beschwerde gegen Jugendämter oder Familiengerichte oder gegen Mitarbeitende von Landes- oder Ortsverbänden des Kinderschutzbundes, dann wenden Sie sich bitte an die zuständigen Beschwerdestellen.

Inhalte, die gegen mögliche nationale Gesetze verstoßen, müssen als Beschwerde an den Anbieter gemeldet werden, damit dieser eine mögliche Sperrung veranlasst. Des Weiteren ist für den Jugendschutz im Internet jugendschutz.net zuständig. Sie können Ihre Beschwerden online über: www.jugendschutz.net melden. Dort werden die Seiten geprüft und ggf. and die zuständigen Ermittlungsbehörden weitergeleitet. Sie erhalten nach der Prüfung eine Rückmeldung.

Sie können Beschwerden direkt online bei der Programmbeschwerdestelle des Landesmedienanstalten einstellen unter: www.programmbeschwerde.de.



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Transparenz ist uns sehr wichtig!

Der Kinderschutzbund Bundesverband ist Erstunterzeichner der Initiative Transparente Zivilgesellschaft von Transparency International. Mit der Unterzeichnung hat er sich zur Veröffentlichung von 10 Transparenzinformationen verpflichtet. Das sind zum Beispiel die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger*innen sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur. Denn wer für das Gemeinwohl tätig ist, sollte der Gemeinschaft auch sagen, welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträgerinnen sind.

Kinderrechte-Broschüren

Was sind meine Kinderrechte? Hier hilft ein Blick in die Kinderrechte-Broschüren! Die Broschüren gibt es für die Altersklassen 5-8 Jahre, 9-12 Jahre und 13-18 Jahre, sowie in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Arabisch, Farsi, Kurmanci und Tigrinya. Die Broschüren können als PDF heruntergeladen werden oder als Printversion bei Angelika Mattern via Mail an bestellung@kinderschutzbund.de bestellt werden.

Kinderrechte-Broschüre (5-8 Jahre)
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Kinderrechte-Broschüre (9-12 Jahre)
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Kinderrechte-Broschüre (13-18 Jahre)
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  1. Ausdrückliche Erwähnung von Kindern und Jugendlichen
    An keiner Stelle des Eckpunktepapiers ist eine kinderrechtliche Perspektive erkennbar. Zur Anerkennung von Kindern und Jugendlichen als fester Bestandteil unserer Gesellschaft sowie zur Anerkennung ihrer Rechte auf Schutz, Teilhabe und Förderung in dieser Gesellschaft gehört bei gesetzgeberischen Prozessen auch, sie explizit zu erwähnen und ihnen durch ein Mitspracherecht demokratische Teilhabe zu ermöglichen.
  2. Definition von digitaler Gewalt
    Digitale Gewalt ist ein sehr breitgefasster Begriff, der viele unterschiedliche Aspekte umfassen kann. Im Eckpunktepapier ist von „der“ digitalen Gewalt als die Verletzung der Persönlichkeitsrechte im digitalen Raum die Rede. Es ist jedoch gerade auch aus kinderrechtlicher Perspektive relevant, das Verständnis von digitaler Gewalt auszubuchstabieren. Denn Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat heute zunehmend auch eine digitale Komponente. Das Internet ermöglicht eine Erreichbarkeit rund um die Uhr, eine Form von Anonymität und löst die Grenzen zwischen privatem und öffentlichem Raum – Voraussetzungen, die eine permanente Gewaltausübung ermöglichen können. Kinder und Jugendliche erlangen Zugang zu digitalen Räumen, in denen sie verstörende und gewaltvolle Inhalte uneingeschränkt sehen können. Algorithmen und Künstliche Intelligenz können Gewalt im Netz zudem verstärken, indem sie Social-Media-Nutzer*innen traumatisierende Inhalte ungefiltert vorschlagen, oder aber durch Bildmanipulation sexualisierte Gewalt reproduzieren. Zu den unterschiedlichen Formen digitaler Gewalt gehören u.a. Cybermobbing, Hatespeech, Cyberstalking, Identitätsdiebstahl, Cybergrooming, Doxing, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen online,sowie bildbasierte sexualisierte Gewalt wie z.B. das Erpressen bzw. die ungewollte Weiterleitung von intimen Bildern. All diese Formen von Gewalt im digitalen Raum können Betroffene unterschiedlich schwer treffen. Diese unterschiedliche Schwere kann sich vor allem für die Kinder und Jugendlichen potenzieren, die aufgrund verschiedener Diskriminierungsmerkmale wie Geschlecht, Sexualität, Herkunft, Klasse, Religion oder Behinderung einem besonders hohen Gewaltrisiko ausgesetzt sind. Dies sollte bei einer Definition für ein Gesetz zu digitaler Gewalt berücksichtigt werden.
  3. Vorhandene Beratungsstrukturen stärken
    Die erste Anlaufstelle für Betroffene von digitaler Gewalt ist meist eine Beratungsstelle, häufig noch bevor sie sich an Ermittlungsbehörden wenden. Zunehmend handelt es sich dabei auch um digitale Angebote von Beratungsstellen, die niedrigschwellig und unbürokratisch über das Netz erreichbar sind. Gerade für Kinder und Jugendliche ist es relevant, transparente Melde- und Beratungsangebote an den Orten, an denen sie potenziell auf Gewalt treffen können, zu etablieren. Damit Kinder und Jugendliche überhaupt einschätzen können, welche Formen von digitaler Gewalt strafrechtliche Konsequenzen haben und wie sie ihre Rechte im digitalen Raum einfordern können, braucht es Aufklärung und Prävention genauso wie altersgerechte und themenspezifische Beratungsstellen, die ihre Lebenswirklichkeit kennen und ernstnehmen. Beratungsstellen, die vor allem auf digitale Gewalt gegen Kinder und Jugendliche spezialisiert sind, bearbeiten damit ein besonders relevantes und sehr ressourcenintensives Thema. Auch im Kinderschutzbund gibt es mit dem Projekt Safe im Recht des Bezirksverbands Frankfurt am Main ein digitales Beratungsangebot für Jugendliche. Das gute Aufwachsen mit digitalen Medien ist ein Grundrecht für Kinder. Dazu zählt auch, dass der Umgang mit digitalen Medien von klein auf im Rahmen von einer flächendeckenden und als Querschnittsaufgabe zu verstehenden Medienkompetenzförderung etabliert wird. Ein Gesetz zu digitaler Gewalt muss also einerseits vorhandenen Strukturen wie die der Beratungsstellen berücksichtigen und ihre zentrale Rolle im Kampf gegen digitale Gewalt anerkennen. Gleichzeitig muss weitere Expertise aufgebaut und mit entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Denn es braucht auch grundsätzlich Beratungsangebote, wie z.B. in Familienberatungsstellen, die aufgrund der digitalen Durchdringung des Lebens auch die digitale Komponente von Gewalterfahrungen als Querschnittsthema verstehen. Schließlich müssen Aufklärung, Prävention und Medienkompetenz strukturell so verankert und grundlegend finanziert werden, dass sie wirksamen Schutz vor digitaler Gewalt bieten.